Vereinbarung Hüttenbenützung

Bitte füllen Sie die Vereinbarung vor Ihrer Anreise vollständig aus und lesen Sie die Informationen für Mieter aufmerksam durch. Nach dem Absenden erhalten wir Ihre ausgefüllte Vereinbarung als PDF.

Informationen für Mieter der Selbstversorgerhütte(n) – bitte aufmerksam durchlesen
Ankunft
  • Für die Hüttenbenützung ist eine Kaution von € 150,00 vorgesehen.
  • Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Parkplätzen außerhalb des Geländes abzustellen. Zum Be- und Entladen dürfen maximal 2 Fahrzeuge zu den Hütten vorfahren.
  • Die Zufahrtsstraße(n) sind für Einsatzfahrzeuge freizuhalten.
  • Die Räumlichkeiten können am Anreisetag frühestens um 13:00 Uhr bezogen werden.
  • Mit der Schlüsselübergabe an den Verantwortlichen ist dieser für die Sicherheit der Gäste verantwortlich.
  • Alle Verbrauchsstoffe (außer Brennholz) sind vom Mieter mitzubringen, angefangen von Toilettenpapier, Spülmittel und Geschirrtüchern bis zu allem Weiteren (siehe Checkliste).
Benützung
  • Müll muss wieder mitgenommen und selbst entsorgt werden (Müllsäcke mitbringen).
  • In den Schlafhütten/Schlafunterkünften besteht absolutes Rauchverbot.
  • In den Schlafhütten/Schlafunterkünften ist das Benützen von Hausschuhen erwünscht.
  • Musikanlagen mit übermäßiger Lautstärke sind im Freien verboten und ab 23:00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu reduzieren oder nach innen zu verlegen.
  • Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern und Böllerschüssen ist aus Rücksicht auf das Wild und aufgrund der Gemeindeverordnung verboten.
  • Grillen ist ausnahmslos im Außenbereich erlaubt, Lagerfeuer nur an den vorgesehenen Grillfeuerplätzen.
  • Nebelmaschinen dürfen in den Hütten nicht verwendet werden.
  • Im Außenbereich (um den Grillplatz, Vorplatz) muss bis 09:00 Uhr alles sauber sein.
  • Das Jugendschutzgesetz des Landes Salzburg ist einzuhalten.
  • Der Vermieter haftet weder für Unfälle noch für sonstige Unannehmlichkeiten. Eltern haften für ihre Kinder.
Abreise
  • Die Hütte(n), Schlafunterkünfte und Nassräume sind nass gewischt und mit gereinigten Oberflächen zu verlassen.
  • Die Hüttenübergabe hat am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr zu erfolgen.
  • Bei der Schlüsselrückgabe werden Hütte(n), Schlafunterkünfte, Nassräume und das Umfeld der Hütten auf Sauberkeit und mögliche Beschädigungen überprüft.
  • Kosten für Miete, Nebenkosten und Sonstiges werden bei der Endabrechnung verrechnet.
  • Eventuelle Wiederherstellungskosten werden von der Kaution abgezogen oder in Rechnung gestellt.
Allgemeines
  • Der Mieter haftet dafür, dass die Hütten sauber (siehe ausgehängte Hüttenordnung) verlassen werden. Jegliche Schäden, die durch den Mieter, seine Gäste, Freunde etc. verursacht werden, sind finanziell zu ersetzen. Andernfalls wird Anzeige erstattet.
  • Wird ein Termin ohne besonderen Grund kurzfristig abgesagt oder nicht in Anspruch genommen, wird die Mindestmiete von € 70,00 verrechnet.
  • Die Verantwortung während des Hüttenaufenthalts muss von einer volljährigen Person übernommen werden, die auch anwesend sein muss.
  • Wir bitten Sie, vor Ihrem Hüttenaufenthalt mit uns Kontakt wegen des ungefähren Anreisezeitpunkts aufzunehmen (Anreise ab 13:00 Uhr möglich).
  • Die Außenanlage ist videoüberwacht.
Kaution€ 150,00
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